Terrassendach mit Glasdach und seitlichen Glaselementen, von der tiefstehenden Sonne durchleuchtet
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Lieferungen, Montagearbeiten, Reparaturen, Wartungsarbeiten und sonstige Leistungen der:

Wisobau GmbH
Pilatusstrasse 28
5630 Muri AG
Schweiz

nachfolgend „WISOBAU“ genannt.

Massgebend ist in erster Linie die jeweilige individuelle Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen zwischen einer Offerte oder Auftragsbestätigung und diesen AGB gehen die individuell vereinbarten Bestimmungen vor.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

2. Website, Anfragen und Beratungstermine

Die Informationen auf dieser Website dienen der Darstellung unserer Produkte und Dienstleistungen und stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar.

Das Absenden einer Anfrage über das Kontakt-, Offert-, Reparatur- oder Terminformular stellt noch keine Bestellung und keinen Vertragsabschluss dar.

Auch die Auswahl eines gewünschten Beratungstermins ist zunächst lediglich eine Terminanfrage. Ein Termin gilt erst als vereinbart, nachdem er von WISOBAU bestätigt wurde.

Ein Vertrag über Lieferung, Montage oder andere Leistungen kommt grundsätzlich erst durch die Annahme einer individuellen Offerte, eine Auftragsbestätigung oder eine andere eindeutige Vereinbarung zwischen dem Kunden und WISOBAU zustande.

3. Offerten

Offerten werden auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sowie gegebenenfalls nach Beratung und Aufmass erstellt.

Die Gültigkeitsdauer einer Offerte ergibt sich aus der jeweiligen Offerte. Ist keine besondere Frist angegeben, gilt die Offerte während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum.

Der genaue Leistungsumfang, Produkte, Mengen, Ausführungen, Preise, Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung.

Nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Wünsche des Kunden können zu Mehrkosten und zu einer Anpassung der Liefer- oder Ausführungsfristen führen.

4. Produkte und technische Angaben

WISOBAU bietet insbesondere Lösungen in den Bereichen Sonnenschutz, Outdoor Living, Verglasungen, Storen, Pergolas, Lamellendächer, Screens, Rollläden, Insektenschutz, Steuerungen sowie dazugehörige Montage-, Reparatur- und Serviceleistungen an.

Abbildungen, Farben, Visualisierungen, Produktbeschreibungen und technische Angaben auf der Website dienen der Information.

Technische Angaben stammen teilweise aus Unterlagen der jeweiligen Hersteller und können geändert oder weiterentwickelt werden.

Massgebend sind die in der individuellen Offerte vereinbarten Eigenschaften sowie die für das betreffende Produkt gültigen technischen Unterlagen des Herstellers.

Geringfügige technisch oder materialbedingt notwendige Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Oberfläche oder Struktur, bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

5. Aufmass und Angaben des Kunden

Soweit WISOBAU das Aufmass vor Ort durchführt, dienen die dabei aufgenommenen Masse als Grundlage für Planung und Bestellung.

Werden Masse, Pläne, Zeichnungen oder andere Angaben vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt, ist der Kunde für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich, soweit WISOBAU deren Unrichtigkeit nicht erkennen musste.

Der Kunde hat WISOBAU vor Beginn der Arbeiten über bekannte besondere bauliche Umstände zu informieren, insbesondere über verdeckte Leitungen, ungeeignete Untergründe, bestehende Schäden oder andere Umstände, welche die Montage beeinflussen können.

Zusätzlicher Aufwand aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben kann separat verrechnet werden.

6. Preise und Zusatzleistungen

Es gelten die Preise der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.

Nicht ausdrücklich in der Offerte enthaltene Zusatzarbeiten, zusätzliche Materialien oder nachträglich gewünschte Änderungen sind nicht im vereinbarten Preis enthalten und können separat verrechnet werden.

Soweit Mehrwertsteuer geschuldet ist, wird diese entsprechend der Offerte oder Rechnung ausgewiesen.

7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte beziehungsweise Rechnung.

Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. WISOBAU ist insbesondere berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins zu verlangen.

Bei offenen fälligen Rechnungen kann WISOBAU weitere Leistungen nach vorgängiger Mahnung und soweit gesetzlich zulässig bis zur Zahlung zurückstellen.

8. Lieferung und Montage

Liefer- und Montagetermin werden mit dem Kunden vereinbart beziehungsweise von WISOBAU bestätigt.

Der Kunde stellt sicher, dass der vereinbarte Montageort zum vorgesehenen Zeitpunkt zugänglich ist und die vereinbarten Arbeiten ausgeführt werden können.

Montagearbeiten werden fachgerecht unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie der jeweiligen Herstellerangaben ausgeführt.

Ergeben sich während der Montage nicht vorhersehbare bauliche oder technische Umstände, welche zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, wird WISOBAU den Kunden nach Möglichkeit vor deren Ausführung informieren.

9. Liefer- und Terminverzögerungen

Von WISOBAU angegebene Liefer- und Ausführungstermine werden sorgfältig geplant.

Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:

  • Lieferverzögerungen von Herstellern oder Lieferanten
  • Materialengpässe
  • aussergewöhnliche Wetterbedingungen
  • behördliche Anordnungen
  • höhere Gewalt
  • Störungen im Transport oder in Lieferketten
  • nachträgliche Änderungen durch den Kunden
  • fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden
  • Verzögerungen anderer am Bau beteiligter Unternehmen

WISOBAU informiert den Kunden über wesentliche erkennbare Verzögerungen.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

10. Massanfertigungen und Stornierungen

Viele von WISOBAU angebotene Produkte werden individuell nach Mass beziehungsweise entsprechend den Kundenwünschen bestellt oder hergestellt.

Nach verbindlicher Auftragserteilung kann eine Stornierung deshalb Kosten verursachen.

Im Fall einer vom Kunden gewünschten Stornierung können insbesondere bereits angefallene Planungs-, Aufmass-, Bestell-, Material-, Produktions- und sonstige Kosten verrechnet werden, soweit diese tatsächlich entstanden und rechtlich geschuldet sind.

Bereits speziell für den Kunden produzierte oder nicht mehr stornierbare Massanfertigungen können grundsätzlich nicht ohne Kostenfolge zurückgegeben oder storniert werden.

Gesetzliche Rechte bei mangelhaften Produkten oder Leistungen bleiben vorbehalten.

11. Abnahme, Mängel und Gewährleistung

Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten ist der Kunde gehalten, die ausgeführten Leistungen zu prüfen und erkennbare Mängel WISOBAU mitzuteilen.

Für Baumängel und Arbeiten an unbeweglichen Werken gelten die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.

Soweit die gesetzlichen Bestimmungen über Baumängel anwendbar sind, beträgt die Rügefrist für offene Mängel mindestens 60 Tage ab Ablieferung des Werkes und für später entdeckte Mängel mindestens 60 Tage ab deren Entdeckung.

Diese gesetzlichen Mindestfristen werden durch diese AGB nicht verkürzt.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nachbesserung, erhält WISOBAU die Möglichkeit, den gemeldeten Mangel zu prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Nachbesserungs- und Verjährungsrechte bleiben vollständig vorbehalten.

12. Herstellergarantien

Für einzelne Produkte können zusätzliche Garantien der jeweiligen Hersteller bestehen.

Umfang, Dauer und Bedingungen solcher Herstellergarantien richten sich nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.

Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlich zwingenden Ansprüchen des Kunden und schränken diese nicht ein.

13. Reparatur und Service

Bei Reparatur-, Wartungs- und Serviceaufträgen richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung beziehungsweise Offerte.

Stellt sich während der Prüfung heraus, dass weitere Ersatzteile oder zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, informiert WISOBAU den Kunden nach Möglichkeit vor der Ausführung über die zusätzlichen Leistungen und Kosten.

Bei älteren Anlagen kann nicht garantiert werden, dass bestimmte Ersatzteile weiterhin verfügbar sind.

14. Haftung

WISOBAU haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung wird insbesondere nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt, soweit dies nach schweizerischem Recht unzulässig ist, insbesondere bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet WISOBAU nicht für Schäden, die insbesondere verursacht wurden durch:

  • unsachgemässe Bedienung oder Nutzung
  • Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungshinweisen
  • Eingriffe oder Veränderungen durch den Kunden oder nicht von WISOBAU beauftragte Dritte
  • fehlerhafte Angaben des Kunden
  • bereits bestehende oder nicht erkennbare bauliche Mängel
  • Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von WISOBAU

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

15. Datenschutz

Personendaten werden gemäss der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung und dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzrecht bearbeitet.

16. Anwendbares Recht

Für Vertragsverhältnisse mit WISOBAU gilt schweizerisches Recht.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

17. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz der Wisobau GmbH in Muri AG Gerichtsstand.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

18. Änderungen der AGB

WISOBAU kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen.

Für einen bereits abgeschlossenen Auftrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung, die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurde.

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